"Das Gesetz in seiner erhabenen Gleichheit verbietet es Armen und Reichen gleichermaßen, zu betteln, unter der Brücken zu schlafen und Brot zu stehlen."
(Anatole France)
Unsere Seminare 2012: Programm Anmeldeformular
27.4.2012: Entscheidung des SG Berlin zur Verfassungswidrigkeit der Bemessung der Regelbedarfe liegt vor.
Das Urteil des SG Berlin zur Verfassungswidrigkeit der Regelbedarfsmessung liegt nun in voller Länge vor. [download]
26.4.2012: SG Berlin erklärt die seit 1.1.2011 in Kraft befindlichen Regelbedarfe für verfassungswidrig
Die 55. Kammer des SG Berlin hat im Beschluss vom 25.4.2012 die in der wissenschaftlichen Literatur vielfach vertretene Auffassung bestätigt, dass die Höhe des Regelbedarfes der Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") zu niedrig ist und damit die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 9.2.2010 (1 BvL 1/09) gemacht hat, verfehlt. Der Beschluss liegt noch nicht schriftlich vor.
Bemerkenswert ist, dass die Pressestelle des Sozialgerichtes Berlin sich bemüßigt gefühlt hat, die Pressemitteilung mit einer Anmerkung zu versehen, in der darauf hingewiesen wird, dass die Entscheidung bislang die einzige ist, die zu diesem Ergebnis kommt. Eine solche Anmerkung ist absolut unüblich und könnte als Indiz dafür ausgelegt werden, dass auch Richter – ungeachtet ihrer Unabhängigkeit – einem gewissen sozialen Druck unterliegen, der es möglicherweise nicht immer leicht macht, ausschließlich nach rechtlichen Kriterien zu urteilen. [Pressemitteilung des SG Berlin]
13.4.2012: Gespräch zu Kosten der Unterkunft bei Radio Dreyeckland online
Radio Dreyeckland hat uns am 9.2.2012 zu einem Gespräch zum Thema 'Kosten der Unterkunft' eingeladen. Das Gespräch ist jetzt bei you tube veröffentlicht: Bernadette Fuchs im Gespräch mit Roland Rosenow.
10.4.2012: Seminarprogramm 2012
Unser Seminarprogramm für 2012 ist endlich fertig. Unsere eintägigen Fortbildungsveranstaltungen richten sich vor allem an beruflich tätige Betreuerinnen und Betreuer und Mitarbeiter/innen von sozialberatenden Diensten. Die Seminare stehen in engem Zusammenhang mit unserer Verfahrenspraxis. Im Rahmen der Seminare erfahren für viel über die praktischen Probleme im Alltag. Umgekehrt vermitteln wir nicht abstrakte, rechtswissenschaftliche Kenntnisse, sondern können in zahlreichen Verfahren erprobte Lösungen vorstellen. [zur Seminarübersicht] [Download direkt: Seminarprogramm Anmeldeformular]
26.3.2012: Bundessozialgericht schiebt dem Lohndumping in der ambulanten Pflege einen Riegel vor
Am 23.3.2012 hat der Sozialhilfesenat des BSG entschieden, dass in Fällen ambulanter Pflege jedenfalls dann, wenn eine Pflegestufe festgestellt ist und Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, die hauswirtschaftliche Versorgung stets nach den Tarifen, die die Pflegedienste mit den Pflegekassen vereinbaren, zu bezahlen sind – und zwar ggf. auch vom Sozialhilfeträger ( B 8 SO 1/11 R ). [mehr] siehe auch: [Artikel in der Badischen Zeitung vom 7.4.2012]
23.3.2012: Schriftliches Urteil des BSG zur Erforderlichkeit eines Umzuges bei Bezug von "Hartz IV"
Das am 24.11.2011 ergangene Urteil des BSG zur Erforderlichkeit eines Umzuges (§ 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II) liegt nun schriftlich vor. In der Begründung macht das BSG deutlich, dass die Vorschrift, durch die die zu übernehmenden Unterkunftskosten nach einem nicht erforderlichen Umnzug auf die vorherigen Kosten begrenzt werden, zu Gunsten der Hilfeempänger großzügig ausgelegt werden muss. Das Urteil finden Sie in unserer Verfahrensdokumentation.
22.3.2012: "Nachtwachenbeschluss" des SG Freiburg durch das LSG Stuttgart bestätigt
Mit Beschluss vom 19.3.2012 hat das LSG Baden-Württemberg die Eilentscheidung des SG Freiburg vom 15.12.2011 – Übernahme der Kosten einer Nachtwache durch den Sozialhilfeträger zur Vermeidung einer nächtlichen Fixierung – bestätigt. Diese Entscheidung dürfte weitreichende Folgen haben. Sie setzt letztlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in Grundrechte konsequent fort (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.3.2012, 2 BvR 882/09). Das Verfahren und auch die aktuelle Entscheidumng des LSG ist auf unserer Website dokumentiert [zum Verfahren].
22.3.2012: Aktuelle Textsammlung "Existenzsicherung" erschienen
Im Nomosverlag ist gerade die zweite Auflage der Gesetzessammlung "Existenzsicherung" erschienen. Keine andere Textsammlung zum Thema 'wirtschaftliche Grundsicherung', die wir kennen, enthält so wie diese alle einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Daneben ist die Sammlung mit 9,90 € bei 799 Seiten (= 1,24 Cent pro Seite) unschlagbar günstig. Jede Kopie und erst recht jeder Ausdruck kostet mehr. Warum werben wir dafür? Weil die Sammlung über die Website des Vereins Tacheles e.V. bestellt werden kann. Wenn diese Möglichkeit der Bestellung genutzt wird, erhält Tacheles 1 € von dem Kaufpreis von 9,90 €. Wir möchten diese Möglichkeit, Tacheles zu unterstützen, gerne nutzen. [zur Tacheleswebsite]
3.2.2012: Neue Veröffentlichung in unserer Verfahrensübersicht
Der Kläger wurde vom Jobcenter aufgefordert, sich bei einer Zeitarbeitsfirma zu bewerben. Die Firma hatte den Kläger zuvor anhand seines auf der Website der Bundesagentur für Arbeit hinterlegten Bewerberprofils als geeigneten Mitarbeiter identifiziert und ihn aufgrund seiner Qualifikation gezielt beim Jobcenter angefordert, ihm dann aber nur eine Bezahlung als Ungelernter angeboten. Der Kläger wollte die Stelle gerne annehmen, aber nicht mit einer Bezahlung als Ungelernter. Das Beschäftigungsverhältnis kam deshalb nicht zustande. Der Kläger erhielt einen Sanktionsbescheid (30 % der Regelleistung für 3 Monate). Das Sozialgericht stelle sich zunächst offen auf die Seite der Behörde, schwenkte dann nach Vorliegen gutachterlicher Stellungnahmen des DGB und eines Arbeitgeberverbandes aber um. Das Jobcenter gab daraufhin ein Anerkenntnis ab [mehr].
27.1.2012: Einstweiliger Rechtsschutz bei einmaligen Einkünften eines psychisch kranken Menschen
Das LSG Stuttgart hat in einer Eilentscheidung einen Beschluss des SG Freiburg aufgehoben und einem Bezieher von Grundsicherungsleitungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII Leistungen zugesprochen. Der Betroffene hatte eine Erstattung von rund 5.000 € aus überzahlten Krankenversicherungsbeiträgen erhalten. Davon lebte er zwei Monate lang und kaufte ansonsten einige Musikinstrumente. Erst vier Monate später teilte das Sozialamt mit, dass er die Erstattung nach dortiger Auffassung auf ein Jahr strecken müsse. Das LSG hat nun entschieden, dass das Einkommen nur auf zwei und nicht auf zwölf Monate zu verteilen ist. Der Rest fließt dem Vermögen zu und ist damit geschützt. Dabei geht der Senat ausdrücklich auf die Besonderheit des Einzelfalls ein, in deren Rahmen auch die psychische Erkrankung des Betroffenen sowie die Tatsache zu berücksichtigen ist, dass zwischenzeitlich ein Betreuer bestellt wurde [zum Beschluss].
5.1.2012: Rechtsschutz gegen überlange Verfahrensdauer
Im Dezember 2011 trat endlich das Gesetz zum Rechtsschutz bei überlangen Verfahren in Kraft [Infos]. Jetzt kann man "Verzögerungsrüge" erheben, wenn ein Verfahren zu lange dauert. Ein Verfahren vor dem Sozialgericht sollte nach unserer Auffassung im Regelfall nach einem halben Jahr abgeschlossen sein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird voraussichtlich sehr genau beobachten, welche Auswirkungen das neue Gesetz haben wird [Beschwerde zum EGMR wg. überlanger Dauer eines Verfahrens vor dem Sozialgericht Freiburg].
3.1.2012: Grundsicherung und Unterkunftskosten in Freiburg
Die Stadt Freiburg hat in einer Pressemitteilung vom 22.12.2011 zugesichert, die neuen und deutlich erhöhten "Mietobergrenzen" für Grundsicherungsempfänger ("Hartz IV", Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz) von Amts wegen rückwirkend zum 1.1.2010 zu berücksichtigen. Das Problem betrifft wahrscheinlich eine vierstellige Zahl von Haushalten. Wer für die Miete weniger Geld vom Jobcenter oder vom Sozialamt bekommt, als er bezahlen muss, kann nun fordern, dass rückwirkend die neuen "Mietobergrenzen" beachtet werden. Das bedeutet im Regelfall, dass es zu einer Nachzahlung für den Zeitraum ab 1.1.2010 kommen muss [mehr].
23.12.2011: Bundesverfassungsgericht kippt Ungleichbehandlung bei Rundfunkgebühren
Am 30.11.2011 hat das Bundesverfassungsgericht klargstellt, dass Rundfunkgebühren nicht bezahlen muss, wer dadurch unter die "Hartz-IV"-Grenze gerät. Durch den letzten Rundfunkgebührenstaatsvertrag mussten Menschen mit geringem Einkommen Rundfunkgebühren auch dann bezahlen, wenn sie dadurch am Ende weniger Geld hatten als das durch "Hartz IV" markierte Existenzminimum. Das geht nun nicht mehr (1 BvR 3269/08, A BvR 626/10) [Pressemitteilung des BVerfG].
16.12.2011: Eilentscheidung des SG Freiburg: Kostenübernahme einer Nachtwache zur Vermeidung nächtlichen Festbindens an das Bett in einem Pflegheim: Das SG Freiburg hat in einem hervorragend begründeten Beschluss die grundrechtliche Relevanz sogenannter "unterbringungsähnlicher Maßnahmen" (§ 1906 Abs. 4 BGB) herausgearbeitet und entschieden, dass notfalls eine Nachtwache finanziert werden muss, um einen schweren Grundrechtseingriff zu vermeiden [mehr]
15.12.2011: Keine Kürzung der Sozialhilfe bei Krankenhausaufenthalt: Das SG Lüneburg hat heute in einem Verfahren, in dem die Klägerin von Sozialrecht in Freiburg vertreten wird, entschieden auch die Leistungen von Sozialhilfeempfängern nicht gekürzt werden dürfen, wenn der Leistungsempfänger im Krankenhaus ist [Download Urteil].
14.12.2011: Freiburg beschließt deutliche Erhöhung der "Mietobergrenzen" Am 13.12.2011 hat der Gemeinderat der Stadt Freiburg eine deutliche Erhöhung der "Mietobergrenzen" beschlossen [Video]. Die Stadt hat damit auf das Urteil des BSG vom 13.4.2011 zu den Freiburger Mietobergrenzen reagiert, das Sozialrecht in Freiburg erstritten hat [Verfahrensdokumentation]. Wer in Freiburg einen Teil seiner Miete aus dem Regelbedarf bezahlt und noch vor dem 31.12.2011 einen entsprechenden Antrag stellt, bekommt damit rückwirkend ab 1.1.2010 mehr Geld. [Hilfe beim Antrag] [mehr]
30.11.2011: Grundsatzurteil des BSG zum persönlichen Budget B 11 AL 7/10 R
Das lange erwartete Grundsatzurteil zur Budgetfähigkeit von Leistungen für eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung ist ergangen. Das BSG hat die Instanzurteile aufgehoben und bestätigt, dass ein persönliches Budget nicht deshalb verweigert werden darf, weil der behinderte Mensch nicht in die WfbM gehen will. [mehr]
22.11.2011: Das Bundessozialgericht verurteilt den Ortenaukreis, die Kosten eines Schüleraustausches mit den USA im Rahmen von "Hartz IV" zu übernehmen ( B 4 AS 204/10 R ). Das BSG hat entschieden, dass auch ein Schüleraustausch, an dem nicht die ganze Klasse teilnimmt, eine Klassenfahrt iSd des SGB II sein kann. Besonders bemerkenswert: In beiden Instanzen der baden-württembergischen Sozialgerichtsbarkeit wurde Prozesskostenhilfe nicht bewilligt, weil das Verfahren aussichtslos sei. Beim BSG hatte der Kläger Erfolg. [mehr] [Verfahrensdokumentation]





