Oktober 2011

Erneute Verurteilung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald zur Zahlung höherer Leistungen für Unterkunft im Rahmen von "Hartz IV"

Das SG Freiburg hat den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald am 19.9.2011 ein weiteres Mal verurteilt, im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende höhere Leistungen für die Wohung zu zahlen:

Das seit 1.5.2009 in Kraft befindliche Konzept des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und des Jobcenters Breisgau-Hochschwarzwald zur Bezifferung der Obergrenze angemessener Kosten der Unterkunft genügt den Anforderungen an ein plausibles Konzept nicht. Das ein…

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