März 2012

Bundessozialgericht schiebt dem Lohndumping in der ambulanten Pflege einen Riegel vor

Am 23.3.2012 hat der Sozialhilfesenat des BSG entschieden, dass in Fällen ambulanter Pflege jedenfalls dann, wenn eine Pflegestufe festgestellt ist und Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, die hauswirtschaftliche Versorgung stets nach den Tarifen, die die Pflegedienste mit den Pflegekassen vereinbaren, zu bezahlen sind – und zwar ggf. auch vom Sozialhilfeträger ( B 8 SO 1/11 R ). Im Terminsbericht führt das BSG aus: 

Zu Unrecht haben jedoch SG und LSG die Ansicht der Beklagten, den Kläger hinsichtlich einfacher…

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Schriftliches Urteil des BSG zur Erforderlichkeit eines Umzuges bei Bezug von "Hartz IV"

Das am 24.11.2011 ergangene Urteil des BSG zur Erforderlichkeit eines Umzuges (§ 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II) liegt nun schriftlich vor. In der Begründung macht das BSG deutlich, dass die Vorschrift, durch die die zu übernehmenden Unterkunftskosten nach einem nicht erforderlichen Umnzug auf die vorherigen Kosten begrenzt werden, zu Gunsten der Hilfeempänger großzügig ausgelegt werden muss.

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"Nachtwachenbeschluss" des SG Freiburg durch das LSG Stuttgart bestätigt

Mit Beschluss vom 19.3.2012 hat das LSG Baden-Württemberg die Eilentscheidung des SG Freiburg vom 15.12.2011 – Übernahme der Kosten einer Nachtwache durch den Sozialhilfeträger zur Vermeidung einer nächtlichen Fixierung – bestätigt. Diese Entscheidung dürfte weitreichende Folgen haben. Sie setzt letztlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in Grundrechte konsequent fort (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.3.2012, 2 BvR 882/09). Das Verfahren und auch die aktuelle Entscheidumng des LSG ist auf unserer Website…

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Aktuelle Textsammlung "Existenzsicherung" erschienen

Im Nomosverlag ist gerade die zweite Auflage der Gesetzessammlung "Existenzsicherung" erschienen. Keine andere Textsammlung zum Thema 'wirtschaftliche Grundsicherung', die wir kennen, enthält so wie diese alle einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Daneben ist die Sammlung mit 9,90 € bei 799 Seiten (= 1,24 Cent pro Seite) unschlagbar günstig. Jede Kopie und erst recht jeder Ausdruck kostet mehr. Warum werben wir dafür? Weil die Sammlung über die Website des Vereins Tacheles e.V. bestellt werden kann. Wenn diese Möglichkeit der Bestellung genutzt wird, erhält Tacheles 1 € von dem Kaufpreis von 9,90…

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