November 2012

BSG bestätigt Kostenerstattungsanspruch im Widerspruchverfahren wg. Mahngebührenfestsetzung (Urteil vom 2.11.2012, B 14 AS 97/11 R)

Die Bundesagentur für Arbeit wird von den Jobcentern regelmäßig beauftragt, Forderungen aus Erstattungsbescheiden einzuziehen, obwohl die Jobcenter die Möglichkeit haben, die Forderung aufzurechnen (§ 43 SGB II).Die Bundesagentur setzt auf die Forderungen regelmäßig Mahngebühren fest. Vor der jüngsten Hartz-IV-Reform gab es dafür zwar keine Rechtsgrundlage (BSG, 26.05.2011, B 14 AS 54/10 R). Das hat die Bundesagentur aber nicht daran gehindert,…

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