März 2016

Rechtsanspruch auf Leistungsvereinbarung - Urteilsbegründung liegt vor

Das SG Freiburg hat am 21.01.2016 (S 12 SO 1791/14) entschieden, dass ein geeigneter Leistungserbringer einen Rechtsanspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung nach §§ 75 ff. SGB XII für Zuverdienstprojekte hat (Meldung vom 02.02.2016). Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor und steht hier zum Download bereit.

Das Urteil ist wegweisend. Das SG Freiburg hat u.a. Folgendes herausgearbeitet:

Zuverdienstprojekte sind Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII. Wenn ein nachhaltiger Bedarf besteht, ist der Sozialhilfeträger verpflichtet, für…

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