Oktober 2016

Rechtsgutachten

Die Erstellung von Gutachten fällt nicht unter das Rechtsdienstleistungsgesetz und ist daher jedem, also nicht nur Rechtsanwälten, erlaubt (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 RDG). Gleichwohl hat das LG München mit Urteil vom 22.08.2016 (4 HK P 10297/16) entschieden, dass es einem Nicht-Anwalt nicht erlaubt sei, die Anfertigung von Rechtsgutachten zu bewerben. Die Entscheidung erging auf Antrag der Anwaltskanzlei Müller & Dr. Paul, die auf Ihrer Website angibt, im Sozialrecht tätig zu sein und sich darauf berufen hatte, dass sie befürchte, Wettbewerbsnachteile zu erleiden, wenn ein Nicht-Anwalt für die Erstellung von Rechtsgutachten wirbt. Die Kanzlei Müller & Dr. Paul ließ…

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