2015

BSG verneint Anspruch auf abstrakte Zustimmung des Sozialhilfeträgers zum Umzug

Wenn ein Empfänger von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII – Sozialhilfe – umzieht, hat er nur dann Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten durch das Sozialamt, wenn der Umzug notwendig ist. Nach § 35 Abs. 2 Satz 5 SGB XII besteht der Anspruch darüber hinaus nur nach "vorheriger Zustimmung". Wenn umstritten ist, ob ein Umzug notwendig ist, wird der Sozialhilfeträger die Zustimmung nicht erteilen. Wenn der Sozialhilfeempfänger einmal eine Wohnung gefunden hat, ist es vor Abschluss des Mietvertrages nicht möglich, den Rechtsstreit darüber zu…

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Erstmals seit 1992 Rückgang der rechtlichen Betreuung

Im Jahr 2013 ist die Zahl der rechtlichen Betreuungen zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 1.1.1992 gesunken. Das ergibt sich aus der aktuellen Auswertung der Betreuungsstatistiken, die Horst Deinertveröffentlicht hat. Im Sozialrecht kommt der rechtlichen Betreuung nach §§ 1896 ff. BGB  eine oft unterschätzte Bedeutung zu: Berufsbetreuerinnen und -betreuer berichten seit Jahren, dass ihre Tätigkeit immer häufiger erforderlich wird, um die sozialen Rechte der Betroffenen zu realsieren, weil im Sozialverwaltungsverfahren immer höhere Hürden zu überwinden sind.

Einerseits…

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