Den "Palandt" umbenennen!

Der "Palandt" ist wohl der bekannteste juristische Kommentar überhaupt. Der Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch erscheint jedes Jahr neu und gehört zur Grundausstattung des Arbeitsplatzes von Juristinnen und Juristen. Der Kommentar erschien erstmals 1939. Namensgeber war damals und ist bis heute Otto Palandt, ein überzeugter Nazi, der als Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes daran arbeitete, dass nur überzeugte Nazis Juristen werden konnten. Er schloss auch Frauen von der juristischen Ausbildung aus, um die "nationalsozialistische Manneskraft" im Rechtswesen zu sichern.

Palandt war ganz und gar einer jener Juristen, für die Ingo Müller den Begriff der "furchtbaren Juristen" geprägt hat (Ingo Müller, Furchtbare Juristen – Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz, München 1987, Neuausgabe 2014). Eine besondere Absurdität der Benennung des Standardkommentars zum BGB nach Otto Palandt liegt darin, dass Palandt selbst zu dem Werk gar nichts beigetragen hat (Rath, Vor 60 Jahren starb Otto Palandt. Schwarz-brauner Namenspatron des grauen Kommentarziegels).

Jetzt fordert die Initiative Palandt umbenennen! den C.H. Beck-Verlag auf, den Namen endlich durch eine geeignete Bezeichnung zu ersetzen. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Rechtswissenschaft sich mit der Aufarbeitung ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit, die weit in die Zeit der Bundesrepublik hineinreicht, bis heute schwertut, ist die Umbenennung des Palandt ein wichtiges Zeichen. Deshalb unterstütze ich die Petition und appelliere, ebenfalls zu unterzeichnen. Das ist online unter diesem Link möglich: Petition.

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