Bundesverfassungsgericht kippt Ungleichbehandlung bei Rundfunkgebühren

Am 30.11.2011 hat das Bundesverfassungsgericht klargstellt, dass Rundfunkgebühren nicht bezahlen muss, wer dadurch unter die "Hartz-IV"-Grenze gerät. Durch den letzten Rundfunkgebührenstaatsvertrag mussten Menschen mit geringem Einkommen Rundfunkgebühren auch dann bezahlen, wenn sie dadurch am Ende weniger Geld hatten als das durch "Hartz IV" markierte Existenzminimum. Das geht nun nicht mehr (1 BvR 3269/08, A BvR 626/10) [Pressemitteilung des BVerfG].

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