BVerfG erklärt AsylbLG für verfassungswidrig

Heute hat das BVerfG sein Urteil im Verfahren, betreffend die Höhe der Leistungen für Asylbewerber gesprochen. Das Verfassungsgericht hat das AsylbLG erwratungsgemäß für verfassungswirdig erklärt und entschieden, dass die Sätze des AsylbLG evident unzureichend sind (Urteil von 18.7.12, 1 BvL 2/11). [ARD-Meldung] [Urteil mit voller Begründung]

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