Endlich eine Verbesserung der Einkommenssituation der Berufsbetreuer

Siebeneinhalb Jahre nach In-Kraft-Treten des 2. BtÄndRG verbessert sich die Lage freiberuflicher Betreuer endlich und deutlich: Zum 1.1.2013 soll die Umsatzsteuerplicht für Berufsbetreuer entfallen. Das bedeutet für alle umsatzsteuerpflichtigen Berufsbetreuer eine deutliche Einkommenssteigerung  [Pressemitteilung BMJ].

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