Endlich eine Verbesserung der Einkommenssituation der Berufsbetreuer
Siebeneinhalb Jahre nach In-Kraft-Treten des 2. BtÄndRG verbessert sich die Lage freiberuflicher Betreuer endlich und deutlich: Zum 1.1.2013 soll die Umsatzsteuerplicht für Berufsbetreuer entfallen. Das bedeutet für alle umsatzsteuerpflichtigen Berufsbetreuer eine deutliche Einkommenssteigerung [Pressemitteilung BMJ].