Neues vom Bundesteilhabegesetz

Nach einer Mitteilung der Bundesbehindertenbeauftragten vom heutigen Tag fand am 14.4.2015 eine Sitzung der Arbeitsgruppe für das neue Bundesteilhabegesetz statt. Die Arbeitsgruppe habe entscheiden, dass die finanzielle Entlastung der Kommunen von der fachlichen Reform der Eingliederungshilfe entkoppelt werden soll. Die Bundesbehindertenbeauftragte wertet das als Rückschlag.

Warum geht es dabei? Der Bund hat sich verpflichtet, einen Teil der Kosten der Eingliederungshilfe (6. Kapitel des SGB XII), die jetzt von Kommunen und Ländern getragen werden, zu übernehmen. Im Zug dieser Kostenübernahme soll das Recht der Eingliederungshilfe grundlegend reformiert werden. In der Kritik steht unter anderem die Bedürftigkeitsabhängigkeit der Eingliederungshilfe.

Die Eingliederungshilfe soll schon seit Jahren reformiert werden. Auch die ASMK (Konferenz der Arbeits- und Sozialminister) hat sich intensiv mit der Eingliederungshilfe befasst. Bereits hier wurde deutlich, dass alle Reformüberlegungen sich in einem scharfen Konflikt zwischen dem Wunsch nach mehr und besserer Teilhabe für Menschen mit Behinderung auf der einen Seite und dem Bestreben, die Kosten der Eingliederungshilfe gering zu halten auf der anderen Seite bewegen. Wenn nun die Entlastung der Kommunen von einer inhaltlichen Reform getrennt wird, kann das bedeuten, dass die avisierte große Reform der Eingliederungshilfe erst einmal auf Eis gelegt wird. Es ist aber offen, ob das für die Betroffenen ein Vorteil oder ein Nachteil wäre. Ein Blick auf die Entwicklung des SGB III zeigt deutlich, dass auch Reformen möglich sind, die im Ergebnis umfangreiche Kürzungen bedeuten, aber so dargestellt werden, als handele es sich um eine Verbesserung der Leistungen. Es ist ungewiss, ob der strikte Bedarfsdeckungsgrundsatz, dem die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach §§ 53, 54 SGB XII iVm §§ 55 ff. SGB IX unterliegen, erhalten bleibt, wenn eine große Reform der Eingliederungshilfe kommt. Die Nachricht, dass sie vielleicht nicht kommt, ist für viele Betroffene möglicherweise eine gute Nachricht.

Zurück
Alle Meldungen