Aktuelles

 

3.1.2012: Grundsicherung und Unterkunftskosten in Freiburg

Die Stadt Freiburg hat in einer Pressemitteilung vom 22.12.2011 zugesichert, die neuen und deutlich erhöhten "Mietobergrenzen" für Grundsicherungsempfänger ("Hartz IV", Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz) von Amts wegen rückwirkend zum 1.1.2010 zu berücksichtigen. Das Problem betrifft wahrscheinlich eine vierstellige Zahl von Haushalten. Wer für die Miete weniger Geld vom Jobcenter oder vom Sozialamt bekommt, als er bezahlen muss, kann nun fordern, dass rückwirkend die neuen "Mietobergrenzen" beachtet werden. Das bedeutet im Regelfall, dass es zu einer Nachzahlung für den Zeitraum ab 1.1.2010 kommen muss [mehr].

 

23.12.2011: Bundesverfassungsgericht kippt Ungleichbehandlung bei Rundfunkgebühren

Am 30.11.2011 hat das Bundesverfassungsgericht klargstellt, dass Rundfunkgebühren nicht bezahlen muss, wer dadurch unter die "Hartz-IV"-Grenze gerät. Durch den letzten Rundfunkgebührenstaatsvertrag mussten Menschen mit geringem Einkommen Rundfunkgebühren auch dann bezahlen, wenn sie dadurch am Ende weniger Geld hatten als das durch "Hartz IV" markierte Existenzminimum. Das geht nun nicht mehr (1 BvR 3269/08, A BvR 626/10) [Pressemitteilung des BVerfG].

 

 

 

 

.

Dienstleister

Sozialrecht ist nicht nur das Recht der Geldleistungen, sondern auch das Recht der sozialen Dienstleistungen. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen, unter denen Dienstleistungen von der medizinischen Versorgung bis zu Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen erbracht werden, sind überwiegend durch das Sozialgesetzbuch determiniert. Wir stellen hier exemplarisch einige Aspekte des Rechtes der sozialen Dienstleister vor.

Sozialrecht betrifft aber nicht nur soziale Dienstleister im engeren Sinne, sondern auch andere Wirtschaftszweige – ganz besonders zB die Wohnungswirtschaft. Wir halten deshalb auch für solche Unternehmen sozialrechtliche Beratung für wichtig und sinnvoll.

 



.
.

xxnoxx_zaehler