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Nr.: 1 OVG Lüneburg – 24.05.2000 – 4 M 3502/99
Thema, Leitsatz: Zum Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Sozialhilferecht in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt
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Thema, Leitsatz: Zum Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Sozialhilferecht in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt
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Nr.: 2 SG Freiburg – 22.06.2006 – S 9 AS 2746/06 ER
Thema, Leitsatz: Auch im Leistungsbereich des SGB II (Hartz IV) haben Widerspruch und Klage gegen eine Erstattungsforderung (§ 50 SGB X) aufschiebende Wirkung
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Thema, Leitsatz: Auch im Leistungsbereich des SGB II (Hartz IV) haben Widerspruch und Klage gegen eine Erstattungsforderung (§ 50 SGB X) aufschiebende Wirkung
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Nr.: 3 LSG Stuttgart – 06.09.2006 – L 13 AS 3108/06 ER-B
Thema, Leitsatz: Mietkautionsdarlehen (§ 22 V SGB II) können grundsätzlich nicht aus
der Regelleistung zurück gefordert werden. Eine Tilgung kann nicht verlangt
werden, solange derjenige, der das Darlehen bekommen hat, weiter
Grundsicherungsleistungen bezieht
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Thema, Leitsatz: Mietkautionsdarlehen (§ 22 V SGB II) können grundsätzlich nicht aus
der Regelleistung zurück gefordert werden. Eine Tilgung kann nicht verlangt
werden, solange derjenige, der das Darlehen bekommen hat, weiter
Grundsicherungsleistungen bezieht
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Nr.: 4 SG Freiburg – 18.07.2008 – S 12 SO 3407/06
Thema, Leitsatz: Das Konzept des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald zur Bezifferung der Angemessenheitsgrenze gem. § 22 SGB II entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.
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Thema, Leitsatz: Das Konzept des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald zur Bezifferung der Angemessenheitsgrenze gem. § 22 SGB II entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.
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Nr.: 8 SG Freiburg – 19.09.2011 – S 18 AS 2522/10
Thema, Leitsatz: Das seit 1.5.2009 in Kraft befindliche Konzept des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und des Jobcenters Breisgau-Hochschwarzwald zur Bezifferung der Obergrenze angemessener Kosten der Unterkunft genügt den Anforderungen an ein plausibles Konzept nicht. Das ein solches Konzept rückwirkend auch nicht mehr erstellt werden kann, sind die Werte aus § 12 WoGG heranzuziehen, um die Obergrenze angemessene Mieten zu bestimmen.
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Thema, Leitsatz: Das seit 1.5.2009 in Kraft befindliche Konzept des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und des Jobcenters Breisgau-Hochschwarzwald zur Bezifferung der Obergrenze angemessener Kosten der Unterkunft genügt den Anforderungen an ein plausibles Konzept nicht. Das ein solches Konzept rückwirkend auch nicht mehr erstellt werden kann, sind die Werte aus § 12 WoGG heranzuziehen, um die Obergrenze angemessene Mieten zu bestimmen.
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Nr.: 5 SG Freiburg – 21.09.2010 – S 12 SO 4273/08
Thema, Leitsatz: Das ab 1.5.2009 in Kraft befindliche „neue Konzept“ des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald zur Bezifferung der Angemessenheitsgrenze nach § 29 SGB XII entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.
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Thema, Leitsatz: Das ab 1.5.2009 in Kraft befindliche „neue Konzept“ des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald zur Bezifferung der Angemessenheitsgrenze nach § 29 SGB XII entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.
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Nr.: 6 SG Freiburg – 22.08.2011 – S 13 AS 4002/11 ER
Thema, Leitsatz: Mietobergrenze, Aufforderung zu Unterkunftskostensenkung, einstweilige Anordnung mit Verpflichtung zur Bewilligung höhere Kosten der Unterkunft Das Jobcenter Freiburg wurde auf dem Weg der einstweiligen Anordnung verpflichtet, für eine Familie – eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern im Alter von 15, 17 und 20 Jahren – weiterhin die vollen Kosten der Unterkunft (KdU) als Bedarf zu akzeptieren. Nach Auffassung des Jobcenters sind die KdU bereits seit Juni 2005 unangemessen hoch. Die Antragsteller hatten jedoch während des gesamten Zeitraums nach einer billigeren Wohnung gesucht und ihre Bemühungen nach den Vorgaben des Jobcenters dokumentiert. Dies, so das SGB Freiburg, führt dazu, dass die Antragsteller darauf vertrauen durften, dass die Unmöglichkeit, eine kostengünstigere Wohnung zu finden, ausreichend nachgewiesen war.
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Thema, Leitsatz: Mietobergrenze, Aufforderung zu Unterkunftskostensenkung, einstweilige Anordnung mit Verpflichtung zur Bewilligung höhere Kosten der Unterkunft Das Jobcenter Freiburg wurde auf dem Weg der einstweiligen Anordnung verpflichtet, für eine Familie – eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern im Alter von 15, 17 und 20 Jahren – weiterhin die vollen Kosten der Unterkunft (KdU) als Bedarf zu akzeptieren. Nach Auffassung des Jobcenters sind die KdU bereits seit Juni 2005 unangemessen hoch. Die Antragsteller hatten jedoch während des gesamten Zeitraums nach einer billigeren Wohnung gesucht und ihre Bemühungen nach den Vorgaben des Jobcenters dokumentiert. Dies, so das SGB Freiburg, führt dazu, dass die Antragsteller darauf vertrauen durften, dass die Unmöglichkeit, eine kostengünstigere Wohnung zu finden, ausreichend nachgewiesen war.
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Nr.: 7 SG Nürnberg – 30.06.2011 – S 20 SO 54/10
Thema, Leitsatz: Auch ein unter Umständen längerer Aufenthalt eines Hilfebedürftigen, der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII bezieht, in einem Krankenhaus rechtfertigt für sich allein nicht eine abweichende Festlegung des Regelsatzes.
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Thema, Leitsatz: Auch ein unter Umständen längerer Aufenthalt eines Hilfebedürftigen, der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII bezieht, in einem Krankenhaus rechtfertigt für sich allein nicht eine abweichende Festlegung des Regelsatzes.
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Nr.: 9 SG Lüneburg – 15.12.2011 – S 22 SO 51/11
Thema, Leitsatz: Grundsicherung nach dem 4. Kap. des SGB XII, keine Leistungskürzung bei Krankenhausausenthalt: Die Barbetragsregelung des § 35 SGB XII aF ist nicht anzuwenden, wenn ein Bezieher von Grundsicherung bzw. Sozialhilfe sich (vorrübergehend) in einem Krankenhaus aufhält. Eine Kürzung um den im Regelsatz rechnerisch enthaltenen Anteil für Ernährung kommt ebenso wenig in Betracht, wenn die Leistung für die Ernährung nicht (wie Fällen des Besuches einer WfbM) vom Sozialhilfeträger erbracht wird. Schließlich kann die Ernährung ebenso wenig wie im SGB II als Einkommen angerechnet werden.
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Thema, Leitsatz: Grundsicherung nach dem 4. Kap. des SGB XII, keine Leistungskürzung bei Krankenhausausenthalt: Die Barbetragsregelung des § 35 SGB XII aF ist nicht anzuwenden, wenn ein Bezieher von Grundsicherung bzw. Sozialhilfe sich (vorrübergehend) in einem Krankenhaus aufhält. Eine Kürzung um den im Regelsatz rechnerisch enthaltenen Anteil für Ernährung kommt ebenso wenig in Betracht, wenn die Leistung für die Ernährung nicht (wie Fällen des Besuches einer WfbM) vom Sozialhilfeträger erbracht wird. Schließlich kann die Ernährung ebenso wenig wie im SGB II als Einkommen angerechnet werden.
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Nr.: 10 LSG Stuttgart – 14.12.2011 – L 2 SO 5197/11 ER-B
Thema, Leitsatz: wird nachgereicht
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Thema, Leitsatz: wird nachgereicht
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