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Gewöhnlicher Aufenthalt

Im ersten Band des Sozialgesetzbuches steht, was ein "gewöhnlicher Aufenthalt" ist (§ 30 Abs. 3 SGB I):

Das ist der Ort oder das Gebiet, wo man sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass man sich dort nicht nur  vorübergehend aufhält. Das sagt das Gesetz.

 

Was heißt das? Ein gewöhnlicher Aufenthalt ist ein Ort (zB ein Haus) oder ein Gebiet (zB eine Stadt), wo jemand meistens ist. Bei den meisten Menschen ist der gewöhnliche Aufenthalt da, wo sie wohnen.

 

Wenn jemand keine Wohnung hat, ist der gewöhnliche Aufenthalt der Ort, an dem er meistens ist. Das kann ein Platz oder auch ein Gebiet sein.

 

Wenn jemand keine Wohnung hat und von Ort zu Ort zieht, dann hat er keinen gewöhnlichen Aufenthalt.

 

Manchmal gibt es Streit darum, wo jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn man zB in einer Stadt eine Wohnung hat, aber meistens zu Besuch bei seinem Freund oder seiner Freundin in einer anderen Stadt ist, kann es schwierig werden, zu sagen, wo der gewöhnliche Aufenthalt ist.

 

Der Begriff "gewöhnlicher Aufenthalt" wird oft mit GA abgekürzt.



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