Aktuelles
3.1.2012: Grundsicherung und Unterkunftskosten in Freiburg
Die Stadt Freiburg hat in einer Pressemitteilung vom 22.12.2011 zugesichert, die neuen und deutlich erhöhten "Mietobergrenzen" für Grundsicherungsempfänger ("Hartz IV", Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz) von Amts wegen rückwirkend zum 1.1.2010 zu berücksichtigen. Das Problem betrifft wahrscheinlich eine vierstellige Zahl von Haushalten. Wer für die Miete weniger Geld vom Jobcenter oder vom Sozialamt bekommt, als er bezahlen muss, kann nun fordern, dass rückwirkend die neuen "Mietobergrenzen" beachtet werden. Das bedeutet im Regelfall, dass es zu einer Nachzahlung für den Zeitraum ab 1.1.2010 kommen muss [mehr].
23.12.2011: Bundesverfassungsgericht kippt Ungleichbehandlung bei Rundfunkgebühren
Am 30.11.2011 hat das Bundesverfassungsgericht klargstellt, dass Rundfunkgebühren nicht bezahlen muss, wer dadurch unter die "Hartz-IV"-Grenze gerät. Durch den letzten Rundfunkgebührenstaatsvertrag mussten Menschen mit geringem Einkommen Rundfunkgebühren auch dann bezahlen, wenn sie dadurch am Ende weniger Geld hatten als das durch "Hartz IV" markierte Existenzminimum. Das geht nun nicht mehr (1 BvR 3269/08, A BvR 626/10) [Pressemitteilung des BVerfG].
Lebenslagen
Die meisten Menschen kommen im Laufe ihres Lebens manchmal in Situationen, die sie nicht erwartet haben. Armut kommt stets unerwünscht und häufig unverhofft. Wenn eine Beziehung scheitert, ist die Folge meist, dass einer der Partner – in über 90 % der Fälle die Mutter – gemeinsame Kinder alleine aufziehen muss. Behinderungen bestehen oft keineswegs von Geburt an, sondern sind Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit. Meist führen solche Lebenslagen nebenbei zu bislang ungekannten Berührungen mit dem sozialrechtlichen Leistungssystem. Wir reißen hier ein paar Probleme an, die typisch für Lebenslagen sind, mit denen wir uns oft befassen.

