Leistungskürzung bei Klinikaufenthalt
Einige Jahre lang war umstritten, ob Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II eine Kürzung um etwa 35 % des Regelbedarfes hinnehmen müssen, wenn sie in einem Krankenhaus behandelt werden. Das BSG hat mit Urteil vomn 18.6.2008 (B 14 AS 22/07 R) entschieden, dass das nicht geht.
Das galt aber zunächst nicht für Bezieher von Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII. Nachdem nun das SG Nürnberg entschieden hat, dass auch im SGB XII die vollen Leistungen während des Klinikaufenthaltes zu zahlen sind, hat sich das Nürnberg dem angeschlossen. Beide Urteile sind bei uns veröffentlicht. und stehen zum Download zur Verfügung [SG Nürnberg] [SG Lüneburg].
Wir raten, gegen alle Kürzungen wegen Krankenhausaufenthaltes Widerspruch einzulegen und notfalls Klage beim SG zu erheben.
