März 2014

Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung der Leistungen für die Unterkunft auf das Angemessene (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II)

Das SG Mainz kam im Urteil vom 8.6.2012 zu dem Ergebnis, dass die Begrenzung der Leistungen für die Unterkunft auf das "Angemessene" in der Auslegung, die das BSG gefunden hat (Produkttheorie zu  § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) mit Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 1 GG, konkretisiert durch das Urteil des BVerfG vom 9.2.2010, 1 BvL 1/09, nicht (mehr) vereinbar ist [SG Mainz, 8.6.2014]. Diese Argumentation erscheint uns zwingend. Das BVerfG hat klargestellt, dass die…

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