Februar 2022

LSG NRW bestätigt im Eilverfahren Auschreibungsverbot für Leistungen der Eingliederungshilfe

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat der Stadt Düsseldorf durch einstweilige Anordnung untersagt, im Vergabeverfahren einen Zuschlag für Leistungen der Eingliederungshilfe (hier: Schulassistenz nach § 112 SGB IX) zu erteilen (LSG NRW, Beschluss vom 26.1.2022, L 9 SO 12/22 B ER). Zunächst erläutert das LSG überzeugend die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit für das Verfahren. Der Antragsteller wendet sich gegen das Vergabeverfahren insgesamt, das er für unzulässig hält. Er leitet seinen Anspruch aus dem…

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