2016

Rechtsanspruch auf Leistungsvereinbarung - Urteilsbegründung liegt vor

Das SG Freiburg hat am 21.01.2016 (S 12 SO 1791/14) entschieden, dass ein geeigneter Leistungserbringer einen Rechtsanspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung nach §§ 75 ff. SGB XII für Zuverdienstprojekte hat (Meldung vom 02.02.2016). Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor und steht hier zum Download bereit.

Das Urteil ist wegweisend. Das SG Freiburg hat u.a. Folgendes herausgearbeitet:

Zuverdienstprojekte sind Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII. Wenn ein nachhaltiger Bedarf besteht, ist der Sozialhilfeträger verpflichtet, für…

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Rechtsanspruch auf Leistungsvereinbarung für Zuverdienstprojekte

Das Sozialgericht Freiburg hat mit Urteil vom 21.01.2016 (S 12 SO 1791/14) entschieden, dass Zuverdienstprojekte eine Leistung der Eingliederungshilfe sind. Der Sozialhilfeträger ist ggf. von Gesetzes wegen verpflichtet, im Rahmen seiner Gewährleistungsverantwortung mit einem geeigneten Maßnahmeträger eine Leistungsvereinbarung für ein Zuverdienstprojekt gem. § 76 Abs, 1 SGB XII zu schließen. Im konkreten Fall wurde der Sozialhilfetträger dem Grunde nach verurteilt, eine Leistungsvereinbarung zu schließen. Der darüber hinaus gehende Antrag auf Unterzeichnung einer konkreten…

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Mindestkostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes auch bei Inobhutnahme

Die Begründung des Urteils des BVerwG vom 21.10.2015 zum Kostenbeitrag im Fall von Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII liegt nun vor. Das Jugendamt erhebt für Leistungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach Maßgabe der §§ 90 ff. SGB VIII Kostenbeiträge von den Eltern. Die Höhe der Kostenbeiträge richtet sich nach dem Einkommen. Wenn das Jugendamt vollstationäre Leistungen erbringt, wird stets ein Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes erhoben (§ 7 Nr. 1 Kostenbeitragsverordnung). Das gilt auch dann, wenn das Einkommen der Eltern so gering ist, dass nach der…

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In eigener Sache

Meine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Sozialrecht in Freiburg endete zum 31.12.2015. Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der Kanzlei haben sich dagegen entschieden, die Website weiterzuführen. Die Seite ist daher nicht mehr online. Einen Teil der Beiträge, die von mir verfasst wurden, habe ich auf meine neue Webite übernommen.

Unter Aktuelles veröffentliche ich wie bislang Meldungen. Die alten Meldungen finden Sie auf dieser Seite, nach Monaten sortiert, ebenfalls unter Aktuelles. Die Formulare, die auf der alten Seite unter Tipps und Hilfen zu finden waren, stehen jetzt mit weiteren Informationen zu sozialrechtlichen…

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