Endlich: Keine Nazi-Größen mehr auf juristischen Standard-Werken

Seit Jahren fordert die Initiave Palandt umbenennen! den Beck-Verlag auf, den Namen des bekanntesten juristischen Kommentars zu ändern [Meldung vom 17.12.2017]. Doch lange Zeit hielt der Verlag am Markennamen „Palandt” fest. Otto Palandt, ein überzeugter Nazi, war während der Nazi-Diktatur in leitender Funktion im Reichsjustizministerium tätig war. Er trug zu dem Kommentar niemals etwas bei. Nun endlich greift der Beck-Verlag die Kritik auf [Mitteilung Beck-Verlag]. Die nächste Ausgabe wird den Titel „Grüneberg” tragen. Der Richter am BGH Dr. Christian Grüneberg ist der derzeitige Koordinator der großen Zahl von Autorinnen und Autoren des bekanntesten Kommentars zum BGB.

Der Beck-Verlag will es nicht bei der Umbenennung des „Palandt” belassen, sondern gründlich aufräumen. Auch die Titel anderer Standardwerke, die bis heute die Namen von Nazis enthalten, sollen geändert werden, unter anderem der bekannte Kommentar zum Grundgesetz, der noch immer Herrn Maunz im Namen führt. Maunz war vor 1945 Kommentator der Nürnberger Rassegesetze. Später war er Jura-Professor in München und dann Kultusminister in Bayern, bis er 1964 wegen seiner Nazi-Vergangenheit zurücktreten musste. Er blieb seiner Gesinnung treu beriet danach die rechtsradikale DVU.

Die Umbenennung findet ein breites Echo in den Medien, von links nach rechts: [TAZ] [Süddeutsche] [Zeit] [FAZ]. Sogar der Tagesschau ist sie eine Meldung auf der Website wert.

Zurück
Alle Meldungen