Entwurf einer "Hartz IV"-Reform des BMAS

Mehr als ein Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Sanktionen im SGB II (BVerfG, Urteil vom 5.11.2019, 1 BvL 7/16, s.a. Meldung vom 6.11.2019, weitere Infos zum Urteil) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Entwurf für eine Reform des SGB II ("Hartz IV") bekannt werden lassen, mit dem das Urteil umgesetzt werden soll. Der Entwurf enthält nicht nur Änderungen der Sanktionsvorschriften, mit denen das Urteil des BVerfG umgesetzt werden soll, sondern auch eine ganze Reihe weiterer Verbesserungen für die Leistungsberechtigten. Wenn dieser Entwurf Gesetz werden würde, wäre das die erste Reform des "Hartz IV"-Gesetzes seit seinem Inkrafttreten zum 1.1.2005, die in erster Linie Verbesserungen für die Betroffenen enthielte. Nahezu alle bisherigen Änderungen des Gesetzes enthielten mehr oder weniger schmerzhafte Verschärfungen des Rechts zu Lasten der betroffenen Menschen.

Einige der wichtigsten Inhalte des Entwurfs sind:

  • Begrenzung der Sanktionen auf höchstens 30% des Regelbedarfs (wie vom BVerfG vorgegeben)
  • Keine Begrenzung der Kosten der Unterkunft in den ersten beiden Jahren des Bezugs (im SGB II und im SGB XII)
  • Keine Vermögensprüfung in den ersten beiden Jahren des Bezugs, wenn das Vermögen 60.000 € nicht übersteigt
  • Abschaffung der Eingliederungsvereinbarung und Ersatz durch einen Kooperationsplan, der an den Hilfeplan nach § 36 SGB VIII angelehnt ist
  • Eine etwas großzügigere Regelung für selbst genutztes Wohneigentum

Allerdings erscheint es unwahrscheinlich, dass der Entwurf - zumindest mit diesen Eckdaten - als Gesetz verabschiedet wird. In der Regierungskoalition besteht keine Einigkeit über das Vorhaben. Um das Gesetz noch vor der Bundestagswahl im September verabschieden zu können, müsste das parlamentarische Verfahren spätestens im Frühjahr beginnen und dann sehr schnell über die Bühne gehen. Gerade vor dem Hintergrund, dass das Vorhaben in der Koalition umstritten ist, ist kaum zu hoffen, dass das Verfahren so schnell zum Abschluss kommen wird.

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