Grundsatzurteil des BSG zum persönlichen Budget B 11 AL 7/10 R

Das lange erwartete Grundsatzurteil zur Budgetfähigkeit von Leistungen für eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung ist ergangen. Das BSG hat die Instanzurteile aufgehoben und bestätigt, dass ein persönliches Budget nicht deshalb verweigert werden darf, weil der behinderte Mensch nicht in die WfbM gehen will.

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