22.11.2011

Das Bundessozialgericht verurteilt den Ortenaukreis, die Kosten eines Schüleraustausches mit den USA im Rahmen von "Hartz IV" zu übernehmen ( B 4 AS 204/10 R ). Das BSG hat entschieden, dass auch ein Schüleraustausch, an dem nicht die ganze Klasse teilnimmt, eine Klassenfahrt iSd des SGB II sein kann. Besonders bemerkenswert: In beiden Instanzen der baden-württembergischen Sozialgerichtsbarkeit wurde Prozesskostenhilfe nicht bewilligt, weil das Verfahren aussichtslos sei. Beim BSG hatte der Kläger Erfolg.

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