April 2011

Pressemitteilung zum BSG-Urteil zu den Freiburger "Mietobergrenzen": BSG kippt Freiburger „Mietobergrenzen“ für Hartz IV-Empfänger

Am Mittwoch hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die von der Stadt Freiburg festgelegten „Mietobergrenzen“ für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger als rechtswidrig verworfen ( B 14 AS 106/10 R ). Das Urteil dürfte weitreichende Folgen für die Stadt haben.
Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) erhalten vom Jobcenter den Regelbedarf und Geld für die Miete. Die Miete wird aber nur dann voll übernommen, wenn sie…

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BSG verwirft Freiburger Konzept zur Angemessenheit von Kosten der Unterkunft

In der mündlichen Verhandlung vom 13.4.2011 hat das Bundessozialgericht das Urteil des SG Freiburg zum Az S 18 AS 3993/08 und das Berufungsurteil des LSG zum Az L 1 AS 3815/09 aufgehoben und die Sache zu weiteren Ermittlungen an das LSG zurückverwiesen (B 14 AS 106/10 R). Nachdem das SG Freiburg und das LSG Stuttgart das Freiburger Konzept in einer ganzen Reihe von Entscheidungen bestätigt hatten, ist das einerseits eine kleine Sensation. Andererseits sind die Entscheidungen der Instanzgerichte tatsächlich nicht ohne weiteres nachvollziehbar, denn die…

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BSG entscheidet über angemessene KdU in Freiburg

Am 13.4.2011 entscheidet der 14. Senat des BSG über eine Revision, in der es darum geht, in welcher Höhe Kosten der Unterkunft in Freiburg angemssen iSv § 22 Abs.1  SGB sind. Im Streit steht, in welcher Höhe die alleinstehende Klägerin Anspruch auf Leitungen für die Unterkunft für den Zeitraum Sep. 2008 bis Mär. 2009 hat. Das Jobcenter Freiburg hat die Grenze der Angemssenheit festgesetzt, in dem aus dem Mietspiegel Wohnungen der günstigsten Baualtersklasse herausgegriffen wurden. Dann wurde der Wert um Abschläge für einfache Bodenausstattung und weitere Abschläge nach unten korrigiert. Eine solche…

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Seminarprogramm 2012

Unser Seminarprogramm für 2012 ist endlich fertig. Unsere eintägigen Fortbildungsveranstaltungen richten sich vor allem an beruflich tätige Betreuerinnen und Betreuer und Mitarbeiter/innen von sozialberatenden Diensten. Die Seminare stehen in engem Zusammenhang mit unserer Verfahrenspraxis. Im Rahmen der Seminare erfahren für viel über die praktischen Probleme im Alltag. Umgekehrt vermitteln wir nicht abstrakte, rechtswissenschaftliche Kenntnisse, sondern können in zahlreichen Verfahren erprobte Lösungen vorstellen.

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Abstrakte Zusicherung zur Anmietung einer Wohnung

Der 4. Senat des BSG hat am 6.4.2011 eine Revision zurückgewiesen, die den Anspruch auf eine sogenannte "abstrakte Zusicherung" zur Anmietung einer Wohnung zum Gegenstand hatte. Die Klägerinnen – eine allein erziehende Mutter und zwei Töchter – wollten im Sommer 2006 und damit kurz nach In-Kraft-Treten von § 22 I 3 SGB II inF aus ihrer Dreizimmerwohnung in eine Vierzimmerwohnung umziehen, weil die Klägerin zu 1 ein drittes Kind erwartete, das im Februar 2007 zur Welt kam.
Das Jobcenter wies den Antrag auf Zusicherung zur Anmietung einer Wohnung zurück, weil die Familie "ausreichend wohnraumversorgt" sei.…

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