Januar 2023
Anspruch auf Eingliederungshilfe auch bei möglichen vorrangigen Ansprüchen gegen andere
Das SG Freiburg hat einen Träger der Eingliederungshilfe im Eilverfahren nach § 86b SGG verpflichtet, Leistungen der Eingliederungshilfe auch dann zu erbringen, wenn möglicherweise vorrangige Ansprüche gegen eine private Krankenversicherung und die Beihilfestelle bestehen (SG Freiburg, 5.12.2022, S 9 SO 3201/22).
Der Träger der Eingliederungshilfe hatte Leistungen verweigert, weil er der Auffassung war, die private Krankenversicherung und die Beihilfestelle seinen vorrangig zuständig. Leistungen der Eingliederungshilfe seien…