August 2016

Zwangsbehandlung auch außerhalb einer Unterbringung nach § 1906 BGB

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 26.07.2016 mit einem am 25.08.2016 veröffentlichten Beschluss entschieden, dass die derzeitigen gesetzlichen Voraussetzungen für medizinische Behandlungen gegen den Willen des Betroffenen zu eng sind (BVerfG, 26.07.2016, 1 BvL 8/15). Die Entscheidung erging im Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG: Der BGH hatte dem BVerfG mit Beschluss vom 01.07.3015 (BGH, 01.07.2015, XII ZB 89/15) die folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt:

Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage eingeholt, ob § 1906 Abs. 3…

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