2012

BVerfG erklärt AsylbLG für verfassungswidrig

Heute hat das BVerfG sein Urteil im Verfahren, betreffend die Höhe der Leistungen für Asylbewerber gesprochen. Das Verfassungsgericht hat das AsylbLG erwratungsgemäß für verfassungswirdig erklärt und entschieden, dass die Sätze des AsylbLG evident unzureichend sind (Urteil von 18.7.12, 1 BvL 2/11). [ARD-Meldung] [Urteil mit voller Begründung]

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Beschluss zur Zwangsbehandlung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 23.3.2011, 2 BvR 882/09 ist umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen Zwangsbehandlung im Rahmen des Betreuungsrechtes noch zulässig sein kann.

Nun hat das Amtsgericht Offenbach einen sehr gründlich begründeten Beschluss erlassen und klargestellt, dass die derzeitige Rechtsunsicherheit nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden darf (AG Offenbach, 26.6.2012, 14 XVII 990/08 [zum Beschluss]).

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Urteil des BSG zur ambulanten Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII liegt vor

Die schriftliche Urteilsbegründung zu dem Grundsatzurteil des BSG vom 22.3.2012, B 8 SO 1/11 R – ambulante Hilfe zur Pflege – liegt nun vor. Das BSG hat nun unmissverständlich klargestellt, dass im Rahmen der ambulanten Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII immer dann, wenn Pflegesachleistungen nach dem SGB XI in Anspruch genommen werden, ein Verweis auf ehrenamtlich oder andere Dienste nicht Betracht kommt. Der Sozialhilfeträger muss die Leistungen, die die Pflegekasse nicht übernimmt, nach den Sätzen der Pflegekassen bezahlen.Betroffene "können nicht gezwungen…

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Mobilität für Menschen mit schweren Körperbehinderungen

Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen sind oft auf besondere Fahrdienste angewiesen, weil sie den öffentlichen Personennahverkehr wegen ihrer Behinderung nicht nutzen können. In vielen Städten und Landkreisen ist es üblich, dass Gutscheine für maximal vier Hin- und vier Rückfahrten pro Monat ausgegeben werden. Manche Kommunen bewilligen nicht einmal das.

Schon im Februar 2011 konnten wir ein Urteil des SG Freiburg erstreiten, das zum Ergebnis kommt, dass jedenfalls in bestimmten Fällen der Verweis auf einen Fahrdienst nicht ausreichend ist. Statt dessen hat das SG der Klägerin…

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Entscheidung des SG Berlin zur Verfassungswidrigkeit der Bemessung der Regelbedarfe liegt vor.

Das Urteil des SG Berlin zur Verfassungswidrigkeit der Regelbedarfsmessung liegt nun in voller Länge vor. [download]

 

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SG Berlin erklärt die seit 1.1.2011 in Kraft befindlichen Regelbedarfe für verfassungswidrig

Die 55. Kammer des SG Berlin hat im Beschluss vom 25.4.2012 die in der wissenschaftlichen Literatur vielfach vertretene Auffassung bestätigt, dass die Höhe des Regelbedarfes der Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") zu niedrig ist und damit die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 9.2.2010 (1 BvL 1/09) gemacht hat, verfehlt. Der Beschluss liegt noch nicht schriftlich vor.

Bemerkenswert ist, dass die Pressestelle des Sozialgerichtes Berlin sich bemüßigt gefühlt hat, die Pressemitteilung mit einer Anmerkung…

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Gespräch zu Kosten der Unterkunft bei Radio Dreyeckland online

Radio Dreyeckland hat uns am 9.2.2012 zu einem Gespräch zum Thema 'Kosten der Unterkunft' eingeladen. Das Gespräch ist jetzt bei you tube veröffentlicht:Bernadette Fuchs im Gespräch mit Roland Rosenow.

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Bundessozialgericht schiebt dem Lohndumping in der ambulanten Pflege einen Riegel vor

Am 23.3.2012 hat der Sozialhilfesenat des BSG entschieden, dass in Fällen ambulanter Pflege jedenfalls dann, wenn eine Pflegestufe festgestellt ist und Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, die hauswirtschaftliche Versorgung stets nach den Tarifen, die die Pflegedienste mit den Pflegekassen vereinbaren, zu bezahlen sind – und zwar ggf. auch vom Sozialhilfeträger ( B 8 SO 1/11 R ). Im Terminsbericht führt das BSG aus: 

Zu Unrecht haben jedoch SG und LSG die Ansicht der Beklagten, den Kläger hinsichtlich einfacher…

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Schriftliches Urteil des BSG zur Erforderlichkeit eines Umzuges bei Bezug von "Hartz IV"

Das am 24.11.2011 ergangene Urteil des BSG zur Erforderlichkeit eines Umzuges (§ 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II) liegt nun schriftlich vor. In der Begründung macht das BSG deutlich, dass die Vorschrift, durch die die zu übernehmenden Unterkunftskosten nach einem nicht erforderlichen Umnzug auf die vorherigen Kosten begrenzt werden, zu Gunsten der Hilfeempänger großzügig ausgelegt werden muss.

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"Nachtwachenbeschluss" des SG Freiburg durch das LSG Stuttgart bestätigt

Mit Beschluss vom 19.3.2012 hat das LSG Baden-Württemberg die Eilentscheidung des SG Freiburg vom 15.12.2011 – Übernahme der Kosten einer Nachtwache durch den Sozialhilfeträger zur Vermeidung einer nächtlichen Fixierung – bestätigt. Diese Entscheidung dürfte weitreichende Folgen haben. Sie setzt letztlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in Grundrechte konsequent fort (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.3.2012, 2 BvR 882/09). Das Verfahren und auch die aktuelle Entscheidumng des LSG ist auf unserer Website…

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